Verfasst von:
Markus am 27.07.2010 12:07 |
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Hallo,
ich habe bei der ANveranlagung 2009 belegbare Weiterbildungskosten angegeben. 2010 mein AG mir einen Teil zugeschossen. Muss der bei der ANveranlagung 2009 berücksichtigt werden?
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Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am 27.07.2010 12:38 |
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| Es wäre richtig, für 2009 eine "berichtigte Erklärung zur AN-Veranlagung 2009" einzureichen. Ob Sie allerdings soooo ehrlich sind bleibt Ihnen überlassen. |
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Verfasst von:
Markus am 27.07.2010 13:39 |
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Und wenn eine Aufforderung vom FA gekommen ist, genau Angebaen zu amchen? Wie hängt ein "Einkommen" in Jahre 2010 mit den Webungskosten 2009 zusammen?
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Verfasst von:
andreasdf am 01.08.2010 10:35 |
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Im außerbetrieblichen Bereich gilt doch das Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Ich hätte gesagt dass die Veranlagung 2009 passt, weil ja auch die Ausgaben in 2009 tatsächlich getätigt wurden.
Der Zuschuss vom Arbeitgeber sollte dann 2010 versteuert werden. Ich nehm sogar an, dass das der Zuschuss 2010 vom Arbeitgeber versteuert wurde. Schau mal auf den Lohnzettel, ob der Zuschuss steuerpflichtig ausbezahlt wurde.
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