AKTUELLE STEUER TIPPS & TRICKS
 
Setzen Sie ihre Investitionen zweimal ab!
Wie setzen sie ihre Investitionen zweimal ab?Freibetrag für investierte Gewinne (FbiG) noch bis einschließlich 2009Nachdem Sie Ihren Gewinn durch EINNAHMEN – AUSGABENRECHNUNG ...
... weiterlesen »
 
 
 
  SUCHEN SIE EINEN STEUERBERATER?
 

Über unser Anfragesystem können Sie direkt und kostenlos mit einem unserer Steuerberater in Kontakt treten.
Sie sind:
E-Mail
 
 
weiter mit Ihrer Anfrage
 
TIPPS UND TRICKS
Förderung erster Mitarbeiter... »
80 Prozent Karenzgeld Kindererziehungsge... »
Gewinnfreibetrag 2010... »
Sachbezug für Parkplatz... »
Infos zur Lehrlingsmediation... »

LETZTE EINTRÄGE IM STEUERFORUM
Selbstständig: Honorarnoten von Verwandt... »
Sozialversicherung-freies Gewerbe... »
Doppelte Haushaltsführung... »
Student Werkvertrag Honorarnote... »
Betriebseröffnungsbogen als freier Diens... »
 
  Steuertipps und Steuertricks
 
27-05-2010 - Sachbezug für Parkplatz
 
 
 

Stellt der Arbeitgeber Park- oder Garagenplätze zur Verfügung, so liegt ein monatlicher Sachbezug von 14,53 € vor, sofern der Arbeitsplatz in einer Gegend liegt, welche der Parkraumbewirtschaftung (kostenpflichtige Parkzone) unterliegt. Für diesen Sachbezug spielt es keine Rolle, ob der eigene PKW geparkt wird oder ob der Parkplatz für das Firmenauto genutzt wird. Es ist außerdem nicht notwendig, dass eine individuelle Zuordnung der Abstellplätze erfolgt. Kein Sachbezug ist anzusetzen, wenn der Dienstnehmer keine Berechtigung zum Parken hat oder ausdrücklich darauf verzichtet und tatsächlich auch nicht parkt.

Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at

 

 



 
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
 
« Zurück zur Übersicht