Freibetrag für investierte Gewinne:
Der neue Gewinnfreibetrag steht künftig allen Einnahmen-Ausgabenrechnern und Bilanzierern zu. Einzelunternehmer können ihn ebenso beanspruchen wie Personengesellschafter, nicht jedoch Kapitalgesellschaften wie etwa eine GmbH.
Der Gewinnfreibetrag wurde von 10 % auf 13 % des Jahresgewinns erhöht, er kann wie bisher aber höchstens 100.000 € betragen. Einen Grundfreibetrag von maximal 3.900 € (13 % von Gewinnen bis zu 30.000 €) gibt es unabhängig von Investitionen.
Damit sollen Unternehmer für das steuerbegünstigte Jahressechstel von Dienstnehmern entschädigt werden.
Übersteigt der Gewinn 30.000 € gibt es bis zur Höchstgrenze einen weiteren Freibetrag. Dafür müssen entweder neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (LKWs, Geräte, Büromöbel etc.) oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.
Die Behaltedauer im Betrieb beträgt, wie schon bisher, jeweils vier Jahre.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at