Für die Beschäftigung des ersten Mitarbeiters gibt es seit 1.9.2009 für maximal ein Jahr einen Zuschuss von einem Viertel des laufenden Bruttoentgelts (in 2010 bis max. 1.027,50 € pro Monat). Der Mitarbeiter muss als echter Dienstnehmer beschäftigt werden und mindestens 50 % der Normalarbeitszeit arbeiten.
Die Förderung gilt für alle Arbeitgeber, die in der gewerblichen Sozialversicherung versichert sind (egal ob Einzelunternehmer oder Gesellschaft).
Zielgruppe ist die Jugend, daher werden nur unter 30jährige vom AMS gefördert, die entweder beim AMS bereits ein Monat arbeitslos gemeldet sind oder unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at