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Verfasst von: Stefan Meier am 11.12.2018 12:01
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THEMA: privat gekauften in die EA-Rechnung
Liebe MitgliederInnen,

Wir haben folgende Situation mit der EA-Rechnung unserer KG.
Gegründet wurde sie mit 2000€ Anfangskapital.
Der Besitzer und Geschäftsführer hat die Einrichtung (ca. 5000€) des Geschäftslokals mit seinem privaten Vermögen gekauft, die Rechnung lautet auf der Firma. Die Firma braucht nicht das Geld zurückzahlen.
Wie kriegen wir die Rechnung der Einrichtung auf die EA-Rechnung? Ist es zulässig die Rechnung trotzdem in die EA-Rechnung hinzuzufügen obwohl die Bezahlung nicht von der Firmenkasse, sondern privaten getätig wurde?

Über jegliche Auskunft würden wir uns freuen,
Stefan
Verfasst von: Steuermaus am 11.12.2018 15:49
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THEMA: privat gekauften in die EA-Rechnung
Hallo Herr Meier,

in dem von Ihnen geschilderten Fall handelt es sich um die Einlage von Anlagevermögen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) in die KG. Die Einlage ist mit dem Teilwert zum Einlagzeitpunkt zu bewerten, das werden bei Ihnen aufgrund der Zeitnähe zur Anschaffung die Anschaffungskosten sein.

Da es sich um Anlagevermögen handelt ist dieses über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (Steuerrecht) abzuschreiben. Handelt es sich bei einzelnen Stücken um geringwertige Wirtschaftsgüter können diese sofort abgeschrieben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuermaus
Verfasst von: Simon am 11.12.2018 21:43
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THEMA: privat gekauften in die EA-Rechnung
Wenn die Rechnung auf die KG lautet dann hat auch die Gesellschaft alles angeschafft, d.h. es gibt auch keine Probleme mit der Vorsteuer. Für mich sieht es aus als hätte ein Gesellschafter einfach 5.000 eur in die Gesellschaft eingelegt somit erhöht sich sein kapitalkonto. Mit diesem Geld wurde dann die Rechnung bezahlt.